Immobilien und Grundbuch


 

Immobilienkauf und -verkauf: Wir bieten rechtliche Unterstützung beim Kauf und Verkauf von Immobilien, einschließlich der Vorbereitung und Prüfung von Verträgen, der Überprüfung des Rechtsstatus von Immobilien sowie der Beratung bei Verhandlungen, Steuerberatung und Eintragung ins Grundbuch.

Gebäudeteilung: Wir unterstützen Sie bei der Gestaltung des Wohnungseigentums, erstellen die erforderlichen Unterlagen und übernehmen die Abwicklung der Verfahren zur Regelung des rechtlichen Status einzelner Gebäudeteile.

Landwirtschaftliche Grundstücke: Wir beraten Sie beim Kauf, Verkauf und der Pacht von landwirtschaftlichen Grundstücken, kümmern uns um die Genehmigungen und holen die erforderlichen Genehmigungen ein.

Grundbuch: Wir bearbeiten Grundbucheinträge, prüfen den Rechtsstatus von Immobilien und helfen bei der Beseitigung von Unregelmäßigkeiten und Unstimmigkeiten bei den Eintragungen.

Miteigentum: Wir bieten Rechtsbeistand bei der Verhältnisregelung zwischen Miteigentümern, der Ausarbeitung von Aufteilungsvereinbarungen und der Beilegung von Streitigkeiten im Zusammenhang mit dem Miteigentum, der Verwaltung, der Aufteilung des Miteigentums in Sachwerten, der zivilrechtlichen Aufteilung oder der Aufteilung durch Begründung von Stockwerkeigentum.

Immobilienverwaltung: Wir beraten in Rechtsfragen bezüglich der Gebäudeverwaltung und sonstigen Immobilien, unterstützen bei der Erstellung und Umsetzung von Verträgen mit Verwaltern, der Ausarbeitung von Beschlussvorschlägen für Wohnungseigentümer und vertreten Wohnungseigentümer oder Verwalter in außergerichtlichen Verfahren vor Gericht gemäß dem Wohnungsrecht.

Vertretung in gerichtlichen und außergerichtlichen Verfahren:

Wir vertreten Sie bei verschiedenen Rechtsstreitigkeiten im Zusammenhang mit Immobilien, einschließlich Eigentumsfragen, Grenz- und Dienstbarkeitsstreitigkeiten sowie möglichen Unstimmigkeiten bei Grundbucheinträgen. Wir unterstützen Sie bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Miteigentümern, der Regelung von Grundstücksgrenzen, der Feststellung und Durchsetzung von Rechten aus Eigentums- oder Dienstbarkeitsrechten sowie anderen Rechtsfragen im Zusammenhang mit Eigentumsrechten an Immobilien.

Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei außergerichtlichen Verfahren im Zusammenhang mit der Immobilienverwaltung, beispielsweise bei wohnungsrechtlichen Verfahren, bei der Regelung gegenseitiger Verhältnisse zwischen Wohnungseigentümern, einschließlich der Behandlung von Fragen im Zusammenhang mit den Pflichten der Verwalter, bei der Ausarbeitung von Vorschlägen für Wohnungseigentümerbeschlüsse und bei der Beilegung von Streitigkeiten zwischen Wohnungseigentümern. Darüber hinaus beraten und vertreten wir Sie in Verfahren zur Regelung des zugehörigen Grundstücks und Wohnungseigentums (Verfahren nach ZVEtL-1).