Eigentum von Ehegatten/Eigentum in einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft
Die Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen Ehegatten oder nicht ehelichen Lebensgemeinschaften ist wichtig, um Rechtssicherheit zu gewährleisten, eine klare Vermögensaufteilung zu gewährleisten und möglichen künftigen Streitigkeiten vorzubeugen. Wir bieten Ihnen fachkundige Beratung, Vertragsvorbereitung und Vertretung in allen rechtlichen Fragen im Zusammenhang mit den Eigentumsverhältnissen zwischen den Partnern.
Unsere Leistungen umfassen:
- Beratung zum Eigentumsrecht: Wir informieren Sie über die Möglichkeiten, die das Gesetz bietet – gesetzliche ehelichen Güterstände, vertragsmäßige Regelungen oder Gütertrennung. Wir helfen Ihnen bei der Auswahl der Lösung, die Ihren Bedürfnissen und Interessen am besten entspricht.
- Erstellung eines Vermögensvertrages: Wir erstellen rechtsgültige Verträge, mit denen Ehegatten oder Lebenspartner im Voraus ihre gegenseitigen Vermögensverhältnisse regeln. Hierzu gehört die klare Bestimmung des gemeinsamen und des getrennten Eigentums sowie der Rechte und Pflichten jedes Partners.
- Änderung bestehender Vermögensverhältnisse: Ändern sich Ihre Lebensumstände, unterstützen wir Sie bei der Anpassung bestehender Verträge oder Vermögensverhältnisse. Auch Ehegatten oder nicht eheliche Lebenspartner können ihr gemeinsames Vermögen für die Dauer ihrer Beziehung vereinbaren und aufteilen.
- Vermögensaufteilung bei Scheidung: Im Falle einer Scheidung oder der Aufhebung einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft vertreten wir Sie bei der Aufteilung des gemeinsamen Güterstands und sorgen dafür, dass Ihre Interessen angemessen gewahrt werden. Wir streben eine gerechte Lösung an, sei es außergerichtlich durch die Ausarbeitung einer entsprechenden Vereinbarung oder Vereinbarungen zur Aufteilung des gemeinsamen Güterstands, sei es im Rahmen einer Mediation oder im Rahmen eines Gerichtsverfahrens.
- Vertretung bei Vermögensstreitigkeiten: Bei Meinungsverschiedenheiten oder Streitigkeiten rund um das Vermögen vertreten wir Sie vor Gerichten und anderen Behörden. Wir bieten rechtliche Unterstützung bei der Bestimmung des Umfangs des gemeinsamen Güterstands, dem Nachweis des getrennten Güterstands und der Lösung komplexer Vermögensfragen.
Unsere Anwaltskanzlei setzt sich für effektive, gerechte und langfristig nachhaltige Lösungen ein. Mit persönlicher Betreuung, Präzision und Fachwissen unterstützen wir Sie dabei, Ihre Vermögensverhältnisse so zu regeln, dass Sie Rechtssicherheit und den Schutz Ihrer Interessen gewährleisten.









