Erbschaft


 

Erbschaften sind oft ein rechtlich komplexer und emotional sensibler Bereich. Daher ist eine fachkundige Rechtsberatung für eine gerechte und wirksame Regelung der Vermögensverhältnisse zwischen den Erben von entscheidender Bedeutung. Wir bieten umfassende rechtliche Unterstützung bei der Lösung von Erbstreitigkeiten, der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und der Beilegung von Streitigkeiten in Nachlassverfahren.

Unsere Erbschaftsleistungen umfassen:

  • Erstellung erbrechtlicher Verträge:
    • Lebenslanger Unterhalt: Wir erstellen Verträge, die eine Unterhaltsverpflichtung im Austausch für Eigentum festlegen, das nach dem Tod auf den Unterhaltsgeber übergeht.
    • Altenteilsverträge: Wir erstellen Verträge, die die lebenslange Nutzung von Immobilien im Austausch für deren spätere Veräußerung ermöglichen.
    • Schenkung von Todes wegen: Wir beraten beim Abschluss von Verträgen, die den Vermögensübergang nach dem Tod des Schenkers regeln.
  • Testamentserstellung und Testamentsaufbewahrung: Wir erstellen rechtsgültige Testamente, die den Willen des Erblassers eindeutig zum Ausdruck bringen und sorgen für deren sichere Aufbewahrung.
  • Abschluss von Erbverträgen: Unser besonderes Anliegen ist der Abschluss von Erbverträgen, die es den Erben ermöglichen, strittige Nachlassfragen einvernehmlich zu regeln und die Nachlassverteilung durchzuführen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, um langfristige Streitigkeiten zu vermeiden und Probleme im Zusammenhang mit dem Miteigentum zu beseitigen. Dadurch wird eine gerechte und nachhaltige Regelung der Erbverhältnisse und ein erfolgreicher Abschluss des Nachlassverfahrens gewährleistet.
  • Vertretung in Erbschaftsverfahren und Erbauseinandersetzungen:
    • Ausschluss aus der Nachlassteilung: Wir leisten fachkundige Unterstützung bei der Vermögensveräußerung zugunsten des Erben.
    • Bestimmung des Bestehens einer nicht ehelichen Lebensgemeinschaft: Wir unterstützen Sie beim Nachweisen bestehender erbrechtlich relevanter Umstände für die Erbfolge von Lebenspartnern.
    • Anerkennung von Geschenken und Geschenkrückgabe: Wir vertreten Erben in Verfahren zur Feststellung der Auswirkungen von Schenkungen auf Erbanteile und fordern die Rückgabe unberechtigt gewährter Schenkungen.
    • Aufhebung von Testamenten und Verträgen: Wir beraten und vertreten in Verfahren bei Testamentanfechtungen, Lebenserhaltungsverträgen, Altenteilsverträgen sowie sonstiger Rechtsgeschäfte wegen Nichtigkeit, Einigungsmängel oder Missbrauch der Lage.

Unsere Anwaltskanzlei setzt sich für Lösungen ein, die eine einvernehmliche Lösung zwischen den Erben fördern und Komplikationen vermeiden, die zu langwierigen Gerichtsverfahren führen könnten. Mit Fachwissen, Präzision und persönlicher Betreuung verhelfen wir Ihnen zu gerechten und nachhaltigen Lösungen, die im Einklang mit Ihren Interessen und dem Recht stehen.